Erdbestattung
Bei der Erdbestattung wird die verstorbene Person in einen Sarg eingebettet und mit diesem auf einem Friedhof (in der Regel in der Wohngemeinde) beigesetzt.
Bestattungsfrist
Der früheste Zeitpunkt einer Bestattung (Kremation oder Erdbestattung) beträgt im Kanton St.Gallen 48 Stunden, der späteste 120 Stunden nach Eintritt des Todes. In Ausnahmefällen kann die Frist um maximal 48 Stunden verlängert werden.
Feuerbestattung
Statt Feuerbestattung wird oft der Ausdruck Einäscherung oder Kremation gebraucht. Sie ist in der heutigen Zeit die häufigste Bestattungsart (über 86%). Die verstorbene Person wird in einem Sarg eingebettet und eingeäschert.
Nach einer Feuerbestattung sind die Möglichkeiten der Beisetzung der Asche, nebst der Bestattung auf dem Friedhof, beinahe grenzenlos. Die Asche kann auch zu einem späteren Zeitpunkt beigesetzt werden.
Da in der Schweiz kein Zwang zur Beisetzung der Asche besteht, ist von einer Aufbewahrung der Asche zu Hause bis hin zu Diamant-, Naturbestattung, Seebestattung, Aschenteilung (Bio-Urne) oder Ausstreuung vieles möglich.
Fragen Sie uns! Wir beraten Sie über die verschiedenen Beisetzungsmöglichkeiten und unterstützen Sie gerne bei der Entscheidungsfindung.